Eintrag vom: 21.09.2015 |
Was kommt nach der Grundschule für mein Kind mit sonderpädagogischem FörderbedarfAm Ende der Grundschulzeit stellt sich für die Eltern mit Kindern von sonderpädagogischer Unterstützung die Frage, soll ihr Kind eine allgemeine Schule mit Gemeinsamen Lernen (GL) besuchen und falls ja, welche Schulform soll gewählt werden. Eine Alternative zum GL wäre der Besuch einer Förderschule. Ziel aller Eltern von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ist es
Seit der letzten Änderung des Schulgesetzes (9. Schulrechtsänderung, 2013) wird das Gemeinsame Lernen (GL) in den Vordergrund gestellt. Kernpunkte der Änderung sind:
Insbesondere für die Förderschwerpunkte Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache (LES) gibt es weitere zusätzliche Bestimmungen. Gemeinsames Lernen an Bonner Schulen In Bonn ist in den letzten Jahren eine anwachsende Anzahl von Anmeldungen an allgemeinen Schulen im GL zu beobachten. Insbesondere die Gesamtschulen sind stark nachgefragt und somit ist leider dort auch mit einer hohen Anzahl von Ablehnungen zu rechnen. Damit das Gemeinsame Lernen zu einem Erfolg wird, gibt es Gelingenheitsbedingungen:
Auf Grund der vorgegebenen Richtgrößen der Klassen im GL (Hauptschule 25 Schüler und Schülerinnen ( SuS), Realschule und Gesamtschule 27 SuS) sind die Klassen recht groß und es werden in der Regel bis zu 6 Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf pro Klasse aufgenommen. Im Gegensatz dazu sind an einer Förderschulen maximal 12 SuS in einer Klasse. Die Stadt Bonn möchte die Anzahl der GL-Plätze auf rechnerisch 3 SuS mit sonderpädagogische Unterstützungsbedarf pro Parallelklasse begrenzen. Was heißt das? Wie sahen die Anmeldezahlen in diesem Schuljahr aus?
Informationen zu Schulen im Gemeinsamen Lernen(GL)/Inklusion Was ist die „richtige“ Schule/Schulform für mein Kind? Für die Gespräche zwischen Eltern und den weiterführenden Schulen soll folgender Fragenkatalog helfen. Der Katalog ist sicherlich nicht vollständig, aber er kann als Ausgangspunkt für weitere, individuelle Fragen dienen. Fragen von Eltern an Schule (GL oder Förderschulen) Welche Erfahrungen gibt es an der Schule mit Gemeinsamem Unterricht? Wird beim Übergang Grundschule – Sek I mit den LehrerenInnen der Grundschule Rücksprache genommen und beraten? Gymnasium und Inklusion
Wchtig ist hier zu unterscheiden zwischen
Die privaten Schulen haben ihr eigenes Aufnahme-Verfahren, welches zeitlich an die erste Phase der Anmeldung gekoppelt ist.
Geschrieben von um am 21.09.2015 |
Eintrag vom: 03.11.2014 |
Was kommt nach der Grundschule für mein Kind mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf?Am Ende der Grundschulzeit stellt sich für die Eltern mit Kindern von sonderpädagogischer Unterstützung die Frage, soll ihr Kind eine allgemeine Schule mit Gemeinsamen Lernen (GL) besuchen und falls ja, welche Schulform soll gewählt werden. Eine Alternative zum GL wäre der Besuch einer Förderschule. Ziel aller Eltern von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ist es
Seit der letzten Änderung des Schulgesetzes (9. Schulrechtsänderung, 2013) wird das Gemeinsame Lernen (GL) in den Vordergrund gestellt. Kernpunkte der Änderung sind:
Insbesondere für die Förderschwerpunkte Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache (LES) gibt es weitere zusätzliche Bestimmungen. Gemeinsames Lernen an Bonner Schulen In Bonn ist in den letzten Jahren eine anwachsende Anzahl von Anmeldungen an allgemeinen Schulen im GL zu beobachten. Insbesondere die Gesamtschulen sind stark nachgefragt und somit ist leider dort auch mit einer hohen Anzahl von Ablehnungen zu rechnen. Damit das Gemeinsame Lernen zu einem Erfolg wird, gibt es Gelingenheitsbedingungen:
Auf Grund der vorgegebenen Richtgrößen der Klassen im GL (Hauptschule 25 Schüler und Schülerinnen ( SuS), Realschule und Gesamtschule 27 SuS) sind die Klassen recht groß und es werden in der Regel bis zu 6 Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf pro Klasse aufgenommen. Im Gegensatz dazu sind an einer Förderschulen maximal 12 SuS in einer Klasse. Die Stadt Bonn möchte die Anzahl der GL-Plätze auf rechnerisch 2 SuS mit sonderpädagogische Unterstützungsbedarf pro Parallelklasse begrenzen. Was heißt das? Auf Grund der starken Nachfrage nach GL Plätzen wurde aber in diesem Schuljahr mehr Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zugewiesen. (z.B. 15 SuS anstatt 12). Für das Schuljahr 2015/16 rechnet das Schulamt mit durchschnittlich bis zu 3 GL Kindern pro Parallelklasse. (Schulausschuss 21. 10.2014, Dokument 1412433) Unter diesen Rahmenbedingungen müssen sich die Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf entscheiden zwischen Gemeinsamen Lernen an allgemeinen Schulen und Förderschulen. Was ist die „richtige“ Schule/Schulform für mein Kind? Für die Gespräche zwischen Eltern und den weiterführenden Schulen soll folgender Fragenkatalog helfen. Der Katalog ist sicherlich nicht vollständig, aber er kann als Ausgangspunkt für weitere, individuelle Fragen dienen. Fragen von Eltern an Schule (GL oder Förderschulen) Welche Erfahrungen gibt es an der Schule mit Gemeinsamem Unterricht? Wird beim Übergang Grundschule – Sek I mit den LehrerenInnen der Grundschule Rücksprache genommen und beraten? Der Übergang von der Grundschule zur Sekundarstufe I für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf: schematische Übersicht Welche Schulen gibt es im Sek I Bereich mit GL Förderschulen in Bonn mit geplanter Entwicklung der Standorte Wie verläuft das Anmeldeverfahren für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf? Wchtig ist hier zu unterscheiden zwischen
Die privaten Schulen haben ihr eigenes Aufnahme-Verfahren, welches zeitlich an die erste Phase der Anmeldung gekoppelt ist. Wie sieht die Situation in den 5er-Klassen an den allgemeinen Schulen mit Gemeinsamen Lernen der Stadt Bonn aus? In der folgenden Tabelle ist aufgelistet,
Da die offizielle Schülerstatistik für dieses Schuljahr noch nicht erschienen ist, werden die vorläufigen Zahlen vom April 2014 präsentiert. Wie sieht die Situation in den 5er-Klassen an den Förderschulen der Stadt Bonn aus? In der folgenden Tabelle ist aufgelistet,
Da die offizielle Schülerstatistik für dieses Schuljahr noch nicht erschienen ist, werden die Zahlen vom Schuljahr 2013/14 präsentiert. Anmerkung:
Es entstehen somit zwei größere Verbundschulen, welche die Förderschwerpunkt Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache (LES) abdecken. Geschrieben von um am 03.11.2014 |
Eintrag vom: 25.10.2014 |
Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen in Bonn - Schuljahr 2015/16Änderung der Schullandschaft in Bonn In den letzten Jahren änderte sich die Bildungslandschaft in Bonn vor allem im Bereich der Sekundarstufe I und Gesamtschulen:
Anmeldeverfahren 2015 Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 das vorgezogene Anmeldeverfahren für Gesamtschulen bestätigt und wird dieses Verfahren bei der Bezirksregierung in Köln beantragen. Mit der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses erhalten die Kinder der 4. Klasse von der Grundschule zusätzlich einen Anmeldeschein, mit dem das Kind verbindlich an einer weiterführenden Schule anmeldet wird. Die Entscheidungsfreiheit der Eltern, an welcher Schule sie Ihr Kind anmelden, bleibt dabei selbstverständlich bestehen. Lediglich Doppelanmeldungen sind nicht möglich. Die weiterführenden Schulen können nur im Rahmen ihrer Kapazitäten positive Aufnahmeentscheidungen treffen. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule, berücksichtigt die Schulleitung gemäß der einschlägigen Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I bei der Entscheidung über die Aufnahme Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien heran:
Auf der Grundlage der Neufassung der entsprechenden Verwaltungsvorschriften des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen musste das Anmeldeverfahren und der zeitliche Ablauf gegenüber der Praxis der letzten Jahre geändert werden. Das Anmeldeverfahren beginnt NICHT für alle Schulformen am selben Tag. Bitte beachten Sie folgende Fristen: 30.01.2015: Beginn des Anmeldeverfahrens an den Gesamtschulen und den privaten Schulen 06.02.2015: Ende des Anmeldeverfahrens an den , der geplanten Sekundarschule und den privaten Schulen 11.02.2015: Verteilungskonferenz Gesamtschulen 13.02.2015: Versand der Aufnahme- und Ablehnungsbescheide durch die5 Gesamtschulen, die geplante Sekundarschule und die privaten Schulen 16.02.2015: Beginn des Anmeldeverfahrens an den städtischen Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien 12.03.2015: Verteilungskonferenz Gymnasien, eventuell auch Realschulen 13.03.2015: Ende des Anmeldeverfahrens an den Hauptschulen, Realschulen und den Gymnasien. 13.03.2015: Versand der Aufnahme- und Ablehnungsbescheide durch die Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien Nur an den Bonner Gesamtschulen können Sie zeitnah ab dem 30. Januar 2015 bis zum 6. Februar 2015, vermutlich bis 13.00 Uhr (Bitte bei den Schulen nachfragen) den Anmeldeschein abgeben. Bis zum 19. Februar treffen die Gesamtschulen ihre Aufnahmeentscheidung. Die Gesamtschulen führen ein so genanntes vorgezogenes Anmeldeverfahren durch, da diese Schulform Jahr für Jahr mehr Anmeldungen hat, als tatsächlich Plätze zur Verfügung stehen. Da die Schulen in privater Trägerschaft nicht an dem formalen Anmeldeverfahren gebunden sind, haben schon einige ihre Aufnahmeentscheidung den Eltern bereits vor bzw. kurz nach den Weihnachtsferien mitgeteilt! Es besteht demnach wenig Hoffnung, dass Kinder, die in den oben genannten Zeiten angemeldet werden, eine reelle Chance haben. Wenden Sie sich also mit Ihrer Anmeldung besser direkt an eines der städtischen Gymnasien. Alle übrigen weiterführenden städtischen Schulen - Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien - nehmen frühestens ab dem 16. Februar 2015 Beachten Sie bitte, dass die Gymnasien am 12.3.2015 eine Verteilungskonferenz durchführen. In der Verteilungskonferenz wird für jedes angemeldete und nicht aufgenommene Kind ein Platz an einem anderen Gymnasium vorgeschlagen. Insgesamt steht eine ausreichende Anzahl von Plätzen in den Gymnasien zur Verfügung. Es kann aber bei einigen Gymnasien zu Überhängen kommen. Diese Überhänge werden in der Verteilungskonferenz ausgeglichen. Dieser Platz ist für das Kind ein sicherer Platz. Erst nach dem Ende dieser einheitlichen Anmeldefrist (13. März 2015) entscheiden die Schulen über die Aufnahme. Wenn die Schule das Kind aufnehmen kann, behält diese den Originalanmeldeschein. Die Eltern bekommen von der Schule eine Ausfertigung mit der Bestätigung über die Aufnahme Das Anmeldeverfahren von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf verläuft gleichzeitig mit dem Anmeldeverfahren für Kinder ohne sonderpädagogischem Förderbedarf.
Geschrieben von um am 25.10.2014 |
Eintrag vom: 28.03.2012 |
Arbeitsgruppen mit Ansprechpartner der Gruppe GrundschulenDie folgende Schwerpunktthemen haben sich die ElternvertreterInnen der Bonner Grundschulen für die kommenden zwei Jahre vorgenommen. Über den angegebenen Link erreichen Sie direkt die aktuellen Einträge und Informationen zum Thema.
Geschrieben von Administrator am 28.03.2012 |