Wie schon erwähnt, hängt dies ganz von der Einstellung der Schulleitung bzw. dem jeweiligen Lehrer zum Thema LRS ab.
Grundsätzlich ist jede Schule jeder Schulform (Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule, Gymnasium, Berufsschule etc.) verpflichtet, den LRS-Erlass-NRW bei Vorliegen einer LRS eines Schülers in vollem Umfang anzuwenden. Dennoch gibt es viele Schulen, die sich ausgesprochen schwer mit diesem Thema tun und daher über keine oder nur sehr unzureichende pädagogische LRS-Konzepte verfügen - bis hin zur Weigerung, sich mit diesem Thema adäquat auseinander zu setzen.
Hat die Schule ein adäquates pädagogisches LRS-Konzept, dann wird dieses individuell auf Ihr Kind abgestimmt, in Absprache mit Ihnen als Eltern, angewendet werden.
Ist dies nicht der Fall und zeigt sich die Schule hilflos im Umgang mit dem Thema LRS, empfiehlt sich die Gründung einer Elterninitiative, eines Elternarbeitskreises oder einer Elterngesprächsgruppe zum Thema LRS - am besten unter Absprache mit der Schulpflegschaft.
Die Frage, die sich stellt ist: wie finde ich gleichgesinnte Eltern? Der erste wichtige Schritt ist der offene Umgang mit der persönlichen LRS-Problematik! Erst dann trauen sich auch andere. Auf diese Weise kommt man ins Gespräch mit anderen betroffenen Eltern, erste Kontakte werden geknüpft, man trifft sich zu einem ersten geselligen Gespräch in netter Umgebung. Überhaupt ist es wichtig, dass der äußere Rahmen stimmt; es sollte eine Mischung aus Geselligkeit und konstruktiver Arbeitsatmosphäre sein. Fazit: es sollte Spaß machen, auch wenn das Thema ernst ist!!!
Um Elterngruppen (Foren) betroffener Kinder zu finden, bieten sich Klassenpflegschafts- und Schulpflegschaftssitzungen oder Gespräche mit Lehrern an, die helfen können, betroffene Eltern zusammen zu führen.
Der klassische Aufruf per Aushang in der Schule oder per Infopost über die Kinder kann ebenfalls sehr zielführend sein. Trauen Sie sich ruhig!
Das erste Treffen sollte allen Beteiligten die Möglichkeit geben, sich näher kennen zu lernen und über ihre Betroffenheit zu sprechen. Auch in allen weiteren Treffen sollte immer Raum dafür sein, individuelle aktuelle Probleme zu besprechen, um den persönlichen Leidensdruck etwas zu versachlichen und sich etwas Luft zu verschaffen.
In den nächsten Folgetreffen wird die Gruppe Betroffene dazu gewinnen, einige werden aber feststellen, dass diese Treffen nichts für sie sind. Es wird immer Aktivere und weniger Aktive geben. Das ist auch gut so. Jeder wie er kann.
Eine Kerngruppe wird sich herausbilden, die sich nach einigen Treffen die Frage stellt, wie die Gruppe weiterarbeiten und welche Ziele sie verfolgen will. Die Gruppe sollte sich einen griffigen Namen geben und offen, z.B. durch Information der Schulpflegschaftsvorsitzenden, am Schulleben auftreten und teilnehmen. Als Elternarbeitskreis mit Namen ist man sofort eine Institution an der Schule.
Bei entsprechendem, seriösem Auftreten, mit zunehmender Fachkompetenz und konstruktiver Arbeit auf dem Gebiet der LRS wird die Gruppe auch bei den Lehrern und der Schulleitung geachtet und eingebunden werden. Ideal ist die Einrichtung einer gemischten Arbeitsgruppe aus Eltern und Lehrern. Sehr hilfreich ist es, wenn die Schulleitung oder die Lehrerkonferenz einen LRS-Kontaktlehrer bestimmt, der an wichtigen Treffen teilnimmt und die Anliegen der Elternschaft an die Schulleitung weiter gibt.
Ein erstes Projekt könnte z.B. die Erstellung eines Schul-LRS-Flyers sein. Die gemeinsame Erarbeitung (Eltern/Lehrer) ermöglicht eine Annäherung als kooperative Arbeitsgruppe, es wird eine Vertrauensbasis über das gemeinsame Arbeiten aufgebaut. Mit dem Flyer bekundet die Schule ihre positive Einstellung im Umgang mit LRS nach außen. Bei der Erarbeitung der Inhalte eines Flyers werden sich die Schule und die Eltern Gedanken machen, wie sie den LRS-Erlass ganz praktisch in den Schulalltag integrieren wollen. Dies stößt Impulse an für die ...
Eine verantwortungsvolle Umsetzung des LRS-Erlasses NRW ist eine anspruchsvolle Arbeit. Die Aussetzung der Rechtschreibleistung und die Nachteilsausgleiche in Form von Schreibzeitverlängerung bei Klassenarbeiten sind relativ unproblematisch umzusetzen.
Eher gefordert ist die Schule, ein LRS-freundliches Gesamtklima zu schaffen, das das ganze Lehrerkollegium umfasst und in der Einstellung der Lehrer generell sowie im Lehrplan und in der Fortbildung der Lehrer verankert ist.
Eine besondere Herausforderung ist die Etablierung des spezifischen LRS-Förderunterrichtes, der sich laut LRS-Erlass in drei Fördermaßnahmen untergliedert, von denen nur zwei an der Schule durchgeführt werden können:
Die Etablierung dieser Maßnahmen kann bei einer Schule, die sich dem Thema noch nicht intensiv gestellt hat, einen erheblichen Zeitraum (1 bis 2 Jahre) in Anspruch nehmen. Daher ist es wichtig, die notwendige Geduld mitzubringen. Und außerdem: der Weg ist das Ziel! Das Ziel ist eine LRS-freundlicher werdende Schule.
Checkliste zur Überprüfung der Umsetzung des LRS-Erlass-NRW an Ihrer Schule und weiterer LRS spezifischer Aktivitäten:
Mit dieser Checkliste können Sie prüfen, wie Legasthenie-freundlich Ihre Schule einge-stellt ist bzw. in welchen Bereichen noch Entwicklungsbedarf besteht. Sie finden diese Checkliste in Anhang 5. Die Bezüge der Fragen zum LRS-Erlass-NRW sind kursiv in Klammern dargestellt.