27/12 – Inklusion, aber richtig!Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Lehrkräfte der IGS Bonn-Beuel, mit dieser Forderung rufen Eltern-, Schülervertretung und Lehrkräfte der IGS alle Mitglieder der Schule auf, sich an einer Demonstration vor dem Bonner Stadthaus zu beteiligen. Wir fordern den Bonner Rat auf, dem Wunsch der Schulkonferenz der IGS Beuel zu folgen, dass im kommenden Schuljahr die Klassen an der IGS im Durchschnitt nur noch 27 Kinder umfassen, und dass statt 18 nur noch 12 Kinder mit Förderbedarf aufgenommen werden. Inklusion ist Teil der Vielfalt, die Erziehung, Bildung und Lernen für alle Kinder verbessert. Die Rückführung der Plätze für Förderkinder von durchschnittlich 3 auf 2 pro Klasse ist dabei ausschließlich in zukünftig fehlenden Ressourcen begründet. Und die Verkleinerung der Klassengröße kommt allen Kindern zu Gute!! Je mehr wir sind, desto größer ist die Chance, dass wir Erfolg haben. Also kommt!! 27/12 – Inklusion, aber richtig! Auch für Bonn gilt: Inklusion gibt’s nicht zum Spartarif! Am 30.1.2013 wird der Rat über einen Vorschlag der Bonner Schulverwaltung beraten. Dieser sieht vor, dass die Bonner Gesamtschulen neben den Hauptschulen weiterhin den weitaus größten Teil aller Plätze für Kinder mit Förderbedarf im 5. Schuljahr anbieten sollen. Realschulen und insbesondere die 19 Bonner Gymnasien werden wie in der Vergangenheit weitgehend von dem gesetzlichen Anspruch „verschont“, allen diesen Kindern einen Platz an einer allgemeinen Schule anzubieten. Dem Antrag der IGS Beuel, aus pädagogischen Gründen bzw. wegen zukünftig fehlen-der Lehrerstellen im Schuljahr 2014/2015 statt bisher 18 nur noch 12 Plätze für diese Kinder zur Verfügung zu stellen, wird eine Absage erteilt: „Auch wenn das übrige Anliegen der Schule aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich verständlich ist und das 9. Schulrechtsänderungsgesetz alle Schulen und alle Schulformen in die Pflicht nimmt, kann angesichts der dargestellten Nachfragesituation in Bonn die geforderte Begrenzung und Festschreibung der maximalen Aufnahmezahl von Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf auf den sog. Mindestwert (= rechnerisch mindestens 2 Kinder/Klasse/Jahrgang) nicht mitgetragen werden.“ (aus der Verwaltungsvorlage vom 20.1.2014,DS-Nr.1410198, S.4f.) Auch der zweite Antrag der IGS wird von der Verwaltung abgelehnt: Die vom Landtag gerade im Dezember mit dem Haushaltsgesetz 2014 beschlossene mögliche Verkleinerung der Klassen u.a. an Gesamtschulen auf durchschnittlich 27 Schülerinnen und Schü-ler wird ignoriert. Es soll bei 28 pro Klasse bleiben! Dabei scheint keine Rolle zu spielen,
Wem die pädagogische Qualität bei der schulischen Inklusion nicht egal ist, der kann nicht ausgerechnet den Schulen noch weitere Belastungen auferlegen, die sich, wie die IGS Beuel, seit fast dreißig Jahren diesem Anspruch stellen und erfolgreich gearbeitet haben. Denn bei gleichbleibenden Aufnahmezahlen wird sich wegen der zukünftig schlechteren Personalsituation leider auch die pädagogische Situation verschlechtern! Geschrieben von Administrator am 29.01.2014 Alle Einträge aus der Kategorie:
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