Eintrag vom: 14.11.2013 |
Neue Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen tritt in KraftPressemitteilung MSW 14.11.2013 Für die Förderschulen in Nordrhein-Westfalen gelten neue Mindestgrößen. Einzelheiten regelt die überarbeitete Mindestgrößenverordnung des Schulministeriums, die heute in Kraft tritt. Schulministerin Sylvia Löhrmann bezeichnete die neue Verordnung als gute Grundlage für ein zeitgemäßes und pädagogisch hochwertiges Förderschulangebot auch in Zeiten des wachsenden inklusiven Schulangebots: „Die Schulträger haben jetzt Planungssicherheit und ausreichend Zeit, um die erforderlichen schulorganisatorischen Beschlüsse zu fassen.“ Die neuen Vorgaben müssen spätestens zum Schuljahresbeginn 2015/16 umgesetzt werden. Für Förderschulen, die am Schulversuch „Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderung“ teilnehmen, gelten die neuen Mindestgrößen erst ab dem Schuljahr 2016/17.
Geschrieben von Administrator am 14.11.2013 |
Eintrag vom: 05.09.2013 |
KSV-Gutachten zur schulischen InklusionPressemitteilung MSW 05.09.2013 Ministerin Löhrmann: Gutachten liefert kein zutreffendes Bild der Folgekosten für die Kommunen. Düsseldorf, 5. September 2013. Für die Landesregierung liefert das von den Kommunalen Spitzenverbänden (KSV) im Juli vorgestellte Gutachten zu möglichen kommunalen Folgekosten der schulischen Inklusion kein zutreffendes Bild der tatsächlichen Kosten, die sich aus dem Entwurf für das erste Gesetz zur schulischen Inklusion ergeben. Dies geht aus einem Bericht an den Ausschuss für Kommunalpolitik und einem Schreiben an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung hervor, die das Schulministerium heute an den Landtag übersandt hat. Schulministerin Sylvia Löhrmann erklärte, dass die Umsetzung des ersten Gesetzes zur schulischen Inklusion zwar zu Veränderungen im regionalen Schulangebot führen könne, fügte aber hinzu: „Seit jeher sind Land und Kommunen gemeinsam für die Weiterentwicklung des Schulwesens verantwortlich. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung erhöht sich nicht dadurch, dass wir Eltern von Kindern mit Behinderungen selbst entscheiden lassen, ob sie ihr Kind auf eine geeignete allgemeine Schule oder auf eine Förderschule schicken wollen.“ Löhrmann unterstrich erneut, das Gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung sei keine neue kommunale Aufgabe. Die Ministerin erinnerte daran, dass es vielmehr eine lange Tradition des Gemeinsamen Lernens in Nordrhein-Westfalen gebe: Nach der Einführung des Diskriminierungsverbots in Artikel 3 des Grundgesetzes im Jahre 19941 bestimmte Nordrhein-Westfalen bereits 19952 die Gleichrangigkeit und Gleichwertigkeit der unterschiedlichen Förderorte im Gesetz zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung. Seither ist der Zugang zur allgemeinen Schule für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung rechtlich möglich. Diese Entwicklung wurde mit dem neuen Schulgesetz des Landes vom 15.Februar 2005 fortgesetzt. Gemeinsames Lernen ist heute in § 20 Schulgesetz verankert.3 Vor dem Hintergrund dieser geltenden Rechtslage und der Bereitstellung zusätzlicher Lehrerstellen im Landeshaushalt steigt bereits seit Jahren die Inklusionsquote aufgrund des Elternwahlverhaltens kontinuierlich an. Schulen in Nordrhein-Westfalen müssen nach geltendem Baurecht in vielen Bereichen schon jetzt barrierefrei sein.Das gilt beispielsweise für das Sekretariat, die Aula, das Lehrerzimmer, aber auch für Klassenräume, die für Pflegschaftsversammlungen, besondere Aktionen im Rahmen von Schulfesten oder Besuchen von Partnerschulen o. ä. zur Verfügung stehen. Ministerin Löhrmann: „Das vorliegende Gutachten vermittelt weder neue Erkenntnisse noch liefert es ein zutreffendes Bild der Folgekosten der Inklusion. Es können auf Seiten der Schulträger durchaus auch Einsparungen möglich sein. Deshalb sieht der Gesetzentwurf eine Evaluation zu den Folgekosten für die Kommunen vor.“ Aus Sicht der Landesregierung sind die wesentlichen Kritikpunkte am KSV-Gutachten:
Ministerin Löhrmann erklärte: „Die Landesregierung ist auch weiterhin der Auffassung, dass sich aus dem Gesetzentwurf keine neuen Aufgaben für die Kommunen als Schulträger herleiten lassen und sich somit auch keine konnexitätsrelevanten Mehrbelastungen für die Kommunen ergeben, die direkt aus dem Gesetzentwurf entstehen. Den von den Gutachtern aufgeführten Kosten für die schulische Inklusion stehen Ersparnisse gegenüber, auf die das Gutachten nur oberflächlich eingeht. Dazu zählen beispielsweise frei werdende Schulgebäude, die anderweitig genutzt werden können.“
Geschrieben von Administrator am 05.09.2013 |
Eintrag vom: 15.07.2013 |
Gutachten macht Kosten für Inklusion deutlichPressemitteilung VBE NRW 15.07.2013 Der Städte- und Gemeindebund hat heute in einer Pressekonferenz mögliche Folgekosten der Inklusion im Schulbereich in NRW am Beispiel der Stadt Essen und des Kreises Borken vorgestellt. „Der VBE begrüßt das Vorgehen des Städte- und Gemeindebundes“, betont Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) NRW. „Beim Thema Inklusion muss in Bezug auf die Kosten mit deutlich mehr Transparenz vorgegangen werden. Dazu trägt das heute vorgestellte Gutachten bei.“ Außerdem mache auch dieses Gutachten deutlich, dass Inklusion nicht kostenneutral zu haben ist. Laut des Gutachtens würden allein in der Stadt Essen bis 2019/2020 mindestens 18 Millionen Euro Investitionskosten zusätzlich aufgewendet werden müssen – vor allem für Barrierefreiheit und zusätzliche Räume. „Daraus wird deutlich, dass Inklusion auch im Gebäudebereich erhebliche Investitionen auslöst“, so Beckmann. Der VBE erwartet weitere und Investitionen, die nur gemeinsam von Bund, Ländern und Kommunen gestemmt werden können. Wenn Inklusion gelingen soll, müssten sich alle gemeinsam der Verantwortung stellen. Der VBE-Vorsitzende bekräftigt: „Das, was bisher mit dem Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetz festgeschrieben worden ist, weist immer noch erhebliche Mängel auf und legt die Rahmenbedingungen unzureichend fest. Der VBE fordert erneut von der Landesregierung, die tatsächlichen Kosten nicht zu beschönigen und endlich eine umfassende Kostenschätzung auf den Tisch zu legen, damit alle Beteiligten wissen, was auf sie zukommt.“ Geschrieben von Administrator am 15.07.2013 |