Eintrag vom: 01.09.2013 |
Wahlkalender 2013Das Schulministerium hat auch in diesem Jahr wieder einen Wahlkalender2013 [pdf 1.5MB] zur Durchführung der Gremienwahl in der Schule herausgegeben. Die rechtlichen Fragen zur Durchführung der Wahl hat das Schulministerium zusammengestellt und sind unter Schulmitwirkung erreichbar. Abweichende Regelungen sind möglich und bieten sich zum Beispiel für Berufskollegs an. Zu den Wahlen soll mindestens eine Woche vorher eingeladen werden. Mitwirkungsgremien tagen in der Regel außerhalb der allgemeinen Unterrichtszeit. Bei der Festsetzung von Sitzungsterminen ist auf die Berufstätigkeit der Mitglieder sowie auf das Alter der teilnehmenden Schüler innen und Schüler Rücksicht zu nehmen (§ 62Abs. 7SchulG). Die Schulmitwirkung ist geregelt im Siebten Teil des Schulgesetzes (§§ 62 – 77 SchulG) Wahlkalender 2013/2014 und Hinweise zur Wahl [pdf 1.5MB] Geschrieben von Administrator am 01.09.2013 |
Eintrag vom: 30.08.2012 |
Wahlkalender 2012Das Schulministerium hat auch in diesem Jahr wieder einen Wahlkalender [pdf 464KB] zur Durchführung der Gremienwahl in der Schule herausgegeben. Die rechtlichen Fragen zur Durchführung der Wahl hat das Schulministerium zusammengestellt und sind unter Schulmitwirkung erreichbar. Abweichende Regelungen sind möglich und bieten sich zum Beispiel für Berufskollegs an. Zu den Wahlen soll mindestens eine Woche vorher eingeladen werden. Mitwirkungsgremien tagen in der Regel außerhalb der allgemeinen Unterrichtszeit. Bei der Festsetzung von Sitzungsterminen ist auf die Berufstätigkeit der Mitglieder sowie auf das Alter der teilnehmenden Schüler innen und Schüler Rücksicht zu nehmen (§ 62Abs. 7SchulG). Die Schulmitwirkung ist geregelt im Siebten Teil des Schulgesetzes (§§ 62 – 77 SchulG) Wahlkalender 2012/2013 und Hinweise zur Wahl [pdf 464KB] Geschrieben von Administrator am 30.08.2012 |
Eintrag vom: 07.09.2011 |
Wahlkalender 2011Jede Schulkonferenz kann selbst über die Wahltermine zu den Schulmitwirkungsgremien entscheiden (§ 64Abs. 5SchulG). Abweichende Regelungen sind möglich und bieten sich zum Beispiel für Berufskollegs an. Zu den Wahlen soll mindestens eine Woche vorher eingeladen werden. Mitwirkungsgremien tagen in der Regel außerhalb der allgemeinen Unterrichtszeit. Bei der Festsetzung von Sitzungsterminen ist auf die Berufstätigkeit der Mitglieder sowie auf das Alter der teilnehmenden Schüler innen und Schüler Rücksicht zu nehmen (§ 62Abs. 7SchulG). — bis 20.09.2011 - Wahlen in den Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften Die Schulmitwirkung ist geregelt im Siebten Teil des Schulgesetzes (§§ 62 – 77 SchulG)
Wahlkalender 2011/2012 und Hinweise zur Wahl [pdf 460KB] Geschrieben von Administrator am 07.09.2011 |