Eintrag vom: 26.02.2015 |
VBE: Reduzierung des Unterrichtsausfalls bedarf massiver personeller AufstockungErhebungszeitraum vier Wochen nach den Sommerferien gibt kein realistisches Bild „Wenn die Landesregierung nicht ernsthaft bereit ist, die Schulen personell in die Lage zu versetzen, dass Unterrichtsausfall kompensiert werden kann, sind alle Erhebungen dazu rausgeschmissenes Geld“, kommentiert der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) NRW, Udo Beckmann, die heute vorgestellten Ergebnisse des Schulministeriums: „Die Daten und Berechnungen machen deutlich, dass eine Stellenreserve von 8 % für jede Schule ein Minimum ist, um Unterrichtsausfall zu begegnen. Eigenverantwortliches Arbeiten der Schülerinnen und Schüler ist in der Grundschule und in der Sekundarstufe I keine Vertretungsmaßnahme.“ Unterrichtsausfall ist aus Sicht des VBE jede Unterrichtsstunde, die nicht gemäß des Stundenplans gehalten wird. „Wenn das eine Unterrichtsfach lediglich durch ein anderes beliebiges ersetzt wird oder Vertretungsunterricht in übergroßen Lerngruppen stattfindet, hilft das den Schülerinnen und Schülern später bei den zentralen Prüfungen wenig“, so Beckmann. „Es kann beim Thema Unterrichtsausfall nicht darum gehen, die statistischen Werte um jeden Preis zu verbessern, sondern darum, echte Grunddaten zu erhalten, um die Bildungschancen von Kindern an jeder einzelnen Schule zu sichern. Allein der gewählte Zeitraum für die Stichprobe cirka vier Wochen nach den Sommerferien wirft schon viele Fragezeichen mit Blick auf die Wertigkeit dieser Stichprobe auf.“ „Dass der Unterrichtsausfall nicht noch größer ist, ist zum großen Teil zu Lasten der Lehrergesundheit erkauft worden“, stellt Beckmann klar, „es würde noch mehr Unterricht ausfallen, wenn die Lehrkräfte nicht bereit wären, über ihre Unterrichtsverpflichtung hinaus einzuspringen.“ Die Folge sei, dass viele Lehrkräfte durch die Mehrarbeit gezwungen werden, ihre regulären Arbeiten in den Nachmittag oder aufs Wochenende zu legen: „Das Risiko von Burnout scheint für die Landesregierung ein probates Mittel sein, um den Schein einer umfänglichen Unterrichtsversorgung zu wahren“, bemängelt Beckmann. Geschrieben von um am 26.02.2015 |
Eintrag vom: 26.02.2015 |
Schulministerium: Unterrichtsausfallstatistik für das Schuljahr 2014/15Presserklärung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung: Der Anteil des ersatzlos ausgefallenen Unterrichts im Schuljahr 2014/15 beträgt nach der aktuellen Stichprobenuntersuchung des Schulministeriums 1,7 Prozent. Das sind 0,7 Prozentpunkte weniger als bei der letzten Untersuchung im Schuljahr 2009/10. Damals lag der Unterrichtsausfall bei 2,4 Prozent. Schulministerin Sylvia Löhrmann verwies auf die engagierte Arbeit der Lehrerkollegien: „Das ist ein erfreuliches Ergebnis. Die Stichprobe bestätigt die Erfahrungen, die ich bei meinen Schulbesuchen vor Ort mache. An vielen Schulen gibt es sehr gute Konzepte, um Unterrichtsausfall zu vermeiden und ein kontinuierliches Lernen der Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen.“ Die Ministerin kündigte an, Beispiele guter Praxis auf der Internetseite des Schulministeriums zu veröffentlichen. „Gute Konzepte zeichnen sich durch Transparenz, Verlässlichkeit und Schülerorientierung aus“, betonte Ministerin Löhrmann. „Es kommt darauf an, dass in der Schule für Lehrkräfte, Schülerinnen, Schüler und Eltern klar ist, wie Vertretungsunterricht organisiert und inhaltlich gestaltet werden soll. Darauf aufbauend kann Vertretungsunterricht dann verlässlich so durchgeführt werden, dass er an die Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler anknüpft“, so die Ministerin. An der zweiwöchigen Stichprobe vom 15. bis 26. September 2014 haben 770 zufällig ausgewählte Schulen teilgenommen. Für die Schulformen ergeben sich folgende Werte:
Zur Vermeidung von Unterrichtsausfall stehen für alle Schulformen im Haushalt 2015 „Flexible Mittel für den Vertretungsunterricht“ in Höhe von 52,35 Millionen Euro zur Verfügung. Mit diesen Mitteln wird vor allem bei längerfristigen Erkrankungen der Einsatz von Vertretungslehrkräften ermöglicht. Außerdem gibt es für die Grundschulen zusätzlich eine Vertretungsreserve im Umfang von 900 Stellen. Grundschulen können im Bedarfsfall Lehrkräfte aus dieser Vertretungsreserve anfordern. Darüber hinaus stehen den Schulen 4.000 Stellen gegen Unterrichtsausfall, für Vertretungsaufgaben und zur individuellen Förderung zur Verfügung. Damit erhalten die Schulen zusätzliche Ressourcen, um u.a. auch ihre Vertretungskonzepte zu optimieren. Die Unterrichtsausfallstatistik für das Schuljahr 2014/15 steht unter www.schulministerium.nrw.de zum Download bereit oder Sie können diese hier herunterladen. Geschrieben von um am 26.02.2015 |
Eintrag vom: 22.04.2013 |
Resolution zur Kürzung der flexiblen Mittel für VertretungsunterrichtDie Landeselternschaft fordert die Landesregierung auf, die Kürzung der flexiblen Mittel unverzüglich zurückzunehmen. Begründung: Die Gymnasien haben vielfältige Aufgaben zu bewältigen, wie etwa die Umsetzung von Inklusion, die Optimierung von G8 und die Implementierung neuer Kernlehrpläne für die Oberstufe, die in erheblichem Umfang personelle Ressourcen in Anspruch nehmen. Die Landeselternschaft hat deshalb die Zusage der Landesregierung sehr begrüßt, die Überhangstellen nach dem Doppeljahrgang vorläufig in den Gymnasien zu belassen. Dies darf aber nicht Diskussionen über das, was gute Schule und guten Unterricht ausmacht und wie die individuelle Förderung der Schüler effektiv gestaltet werden kann, werden obsolet, wenn nicht einmal genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um Vertretungsunterricht in ausreichendem Maße zu gewährleisten. Die vehemente Aufforderungen des Schulministeriums an alle Beteiligten, kein Kind zurückzulassen, Bildungsstandards zu sichern und die Qualität der schulischen Bildung zu erhöhen, laufen – wenn Unterricht nicht stattfindet – ins Leere. Geschrieben von Administrator am 22.04.2013 |