Eintrag vom: 10.10.2015 |
Demo Gebt uns mehr Lehrkräfte in Düsseldorf Mittwoch 28.10.2015Demo-Aufruf an alle Bildungsbeteiligten Gebt uns mehr Lehrkräfte! Es geht um die Zukunft unserer Kinder! Überfüllte Schulen, Fehlendes Lehrerpersonal, Unterrichtsausfall !Bildungsnotstand in NRW! Bildung ist ein Grundrecht unserer Verfassung und das Fundament unseres Staates. Wenn wir das ernst nehmen, dann ist die Lehrkräfteversorgung des Landes Nordrhein- • Der Landesrechnungshof beziffert die Anzahl der fehlenden Stellen mit 3.500. Was soll aus dieser Schüler/Innen-Generation werden? • Viele Fächer können nur noch sporadisch oder gar nicht mehr unterrichtet werden. Online Petition gebt uns mehr Lehrkräfte Damit eine Schule einen vernünftigen Personaleinsatz planen kann, bedarf es einer Um eine ausreichende Versorgung unserer Kinder zu gewährleisten und den • Mehr Lehrkräfte an unseren Schulen zur Erfüllung einer Deckung von 105 % Dafür demonstrieren wir am Mittwoch, den 28. Oktober 2015 vor dem Landtag. Ablauf: Wegen der wenigen Parkmöglichkeiten benutzen Sie bitte den ÖPNV. - Organisationen, die Organisatorin: Presse: Vorstandsmitglied der Elternschaft Düsseldorfer Schulen (EDS) Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Bannmeile des Landtages nicht überschritten werden darf. Geschrieben von um am 10.10.2015 |
Eintrag vom: 02.10.2013 |
Haushaltsentwurf 2014Pressemitteilung MSW 02.10.2013 Die Inklusion und der Schulkonsens stehen im kommenden Jahr ganz oben auf der Agenda des Schulministeriums. Das geht aus dem Haushaltsentwurf für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung hervor. Schulministerin Sylvia Löhrmann stellte die Eckpunkte des Einzelplans 05 im Schulausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags vor. Geschrieben von Administrator am 02.10.2013 |
Eintrag vom: 05.09.2013 |
KSV-Gutachten zur schulischen InklusionPressemitteilung MSW 05.09.2013 Ministerin Löhrmann: Gutachten liefert kein zutreffendes Bild der Folgekosten für die Kommunen. Düsseldorf, 5. September 2013. Für die Landesregierung liefert das von den Kommunalen Spitzenverbänden (KSV) im Juli vorgestellte Gutachten zu möglichen kommunalen Folgekosten der schulischen Inklusion kein zutreffendes Bild der tatsächlichen Kosten, die sich aus dem Entwurf für das erste Gesetz zur schulischen Inklusion ergeben. Dies geht aus einem Bericht an den Ausschuss für Kommunalpolitik und einem Schreiben an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung hervor, die das Schulministerium heute an den Landtag übersandt hat. Schulministerin Sylvia Löhrmann erklärte, dass die Umsetzung des ersten Gesetzes zur schulischen Inklusion zwar zu Veränderungen im regionalen Schulangebot führen könne, fügte aber hinzu: „Seit jeher sind Land und Kommunen gemeinsam für die Weiterentwicklung des Schulwesens verantwortlich. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung erhöht sich nicht dadurch, dass wir Eltern von Kindern mit Behinderungen selbst entscheiden lassen, ob sie ihr Kind auf eine geeignete allgemeine Schule oder auf eine Förderschule schicken wollen.“ Löhrmann unterstrich erneut, das Gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung sei keine neue kommunale Aufgabe. Die Ministerin erinnerte daran, dass es vielmehr eine lange Tradition des Gemeinsamen Lernens in Nordrhein-Westfalen gebe: Nach der Einführung des Diskriminierungsverbots in Artikel 3 des Grundgesetzes im Jahre 19941 bestimmte Nordrhein-Westfalen bereits 19952 die Gleichrangigkeit und Gleichwertigkeit der unterschiedlichen Förderorte im Gesetz zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung. Seither ist der Zugang zur allgemeinen Schule für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung rechtlich möglich. Diese Entwicklung wurde mit dem neuen Schulgesetz des Landes vom 15.Februar 2005 fortgesetzt. Gemeinsames Lernen ist heute in § 20 Schulgesetz verankert.3 Vor dem Hintergrund dieser geltenden Rechtslage und der Bereitstellung zusätzlicher Lehrerstellen im Landeshaushalt steigt bereits seit Jahren die Inklusionsquote aufgrund des Elternwahlverhaltens kontinuierlich an. Schulen in Nordrhein-Westfalen müssen nach geltendem Baurecht in vielen Bereichen schon jetzt barrierefrei sein.Das gilt beispielsweise für das Sekretariat, die Aula, das Lehrerzimmer, aber auch für Klassenräume, die für Pflegschaftsversammlungen, besondere Aktionen im Rahmen von Schulfesten oder Besuchen von Partnerschulen o. ä. zur Verfügung stehen. Ministerin Löhrmann: „Das vorliegende Gutachten vermittelt weder neue Erkenntnisse noch liefert es ein zutreffendes Bild der Folgekosten der Inklusion. Es können auf Seiten der Schulträger durchaus auch Einsparungen möglich sein. Deshalb sieht der Gesetzentwurf eine Evaluation zu den Folgekosten für die Kommunen vor.“ Aus Sicht der Landesregierung sind die wesentlichen Kritikpunkte am KSV-Gutachten:
Ministerin Löhrmann erklärte: „Die Landesregierung ist auch weiterhin der Auffassung, dass sich aus dem Gesetzentwurf keine neuen Aufgaben für die Kommunen als Schulträger herleiten lassen und sich somit auch keine konnexitätsrelevanten Mehrbelastungen für die Kommunen ergeben, die direkt aus dem Gesetzentwurf entstehen. Den von den Gutachtern aufgeführten Kosten für die schulische Inklusion stehen Ersparnisse gegenüber, auf die das Gutachten nur oberflächlich eingeht. Dazu zählen beispielsweise frei werdende Schulgebäude, die anderweitig genutzt werden können.“
Geschrieben von Administrator am 05.09.2013 |